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OBJEKTBEZOGENE BAURECHTSBERATUNG

 

Neue Nutzungskonzepte und architektonisch anspruchsvolle Gebäude erfordern eine individuelle Brandschutzplanung!

 

Unser Bauordnungsrecht befasst sich mit den baulich-technischen Anforderungen an Bauvorhaben und regelt in erster Linie die Abwehr von Gefahren, die von der Errichtung, dem Bestand und der Nutzung baulicher Anlagen ausgehen.

 

Für die Umsetzung komplizierterer Baumaßnahmen stehen einem scheinbar oft unzählige Paragraphen des Bauordnungsrechtes im Wege, die mit den Regelanforderungen des Baurechts kollidieren.

 

Wir zeigen Ihnen zielorientierte Lösungsansätze auf, um Abweichungen von den Anforderungen der Baurechts zu begründen, ohne dabei den brandschutztechnischen Sicherheitsstandard aus dem Auge zu verlieren.

 

 

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