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bundesweite individuelle Brandschutzkonzepte,

BRANDSCHUTZKONZEPTE UND -NACHWEISE

 

Ganzheitliche, schutzzielorientierte Brandschutzkonzepte sind wesentliche Bestandteile einer integralen Gebäudeplanung ! 

 

Bei einem Brandschutzkonzept oder einem Brandschutznachweis handelt es sich um einen bautechnischen Nachweis im Sinne des Bauordnungsrechtes.

 

Der Nachweis bzw. das Konzept muss die Angaben enthalten, die für die sicherheitstechnische Gesamtbewertung des

 

– vorbeugenden baulichen,

– vorbeugenden anlagentechnischen,

– betrieblichen-organisatorischen und

– des abwehrenden Brandschutzes

 

erforderlich sind. 

 

Die genauen Anforderungen an den Inhalt eines Brandschutznachweises/ Brandschutzkonzeptes sind beispielsweise in den Bauvorlagenverordnungen oder -erlassen der einzelnen Bundesländer geregelt.

 

Wir verstehen die Erstellung von Brandschutzkonzepten und Brandschutznachweisen als unser zentrales Aufgabengebiet und erarbeiten für unsere Auftraggeber umfassende und maßgeschneiderte Lösungen für Neu- und Bestandsbauten. Unabhängig von der Art des Bauvorhabens, ob Büro- oder Industriegebäude, Hotels, Schulen, Versammlungs- und Verkaufsstätten, Alten- und Pflegeheime, Krankenhäuser, Verkehrsanlagen oder Kultur- und Sportstätten, erstellen wir kostenoptimierte oder architektonisch anspruchsvolle Lösungsansätze.

 

Die Gesellschafter der NASC Brandschutzplanung sind in der Liste der Ingenieurkammer Hessen der Nachweisberechtigten für bautechnische Nachweise als „Nachweisberechtigte für vorbeugenden Brandschutz gem. § 3 Abs. 1 NBVO" anerkannt und eingetragen und dürfen aufgrund dieser Anerkennung auch in anderen Bundesländern tätig werden.

 

Nachweisberechtigung für vorbeugenden Brandschutz
Nachweisberechtigung für vorbeugenden Brandschutz
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