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Leistungen für den bauordnungsrechtlichen Brandschutz

 

gemäß AHO (Ausschuss der Verbände und Kammern der Ingenieure und Architekten für die Honorarordnung e.V.) AHO-Fachkommision "Brandschutz", Stand: Dezember 2022

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Die Aufzählung der Optionalen Leistungen ist nicht abschließend. Die Optionalen Leistungen können auch für Leistungsphasen, denen sie nicht zugeordnet sind, oder für andere Leistungsbilder vereinbart werden, sofern sie dort keine Regelleistungen darstellen. Die Honorare für Optionale Leistungen können frei vereinbart werden.

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REGELLEISTUNGEN* UND OPTIONALE LEISTUNGEN** 

 

 

1. Grundlagenermittlung:

  • Klären der Aufgabenstellung und des Planungsumfangs

  • Klären, inwieweit besondere Fachplaner einzubeziehen sind und
    Festlegen der Aufgabenverteilung

  • Zusammenstellen der Ergebnisse

  • Bestandserfassung vor Ort**

  • Auswerten von übergebenen Bauakten**

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2. Vorplanung:

  • Feststellen einschlägiger Rechtsgrundlagen und der wesentlichen materiell-rechtlichen Anforderungen aufgrund der Art, Nutzung, Bauweise, Größe, Nachbarschaft und des gestalterischen Konzeptes sowie von eventuell beanspruchten Abweichungen von
    bauordnungsrechtlichen Vorschriften*

  • Erarbeiten der Grundzüge des Brandschutzkonzeptes einschließlich der Möglichkeiten beim abwehrenden Brandschutz und der Grundlagen für anlagentechnische Maßnahmen*

  • Erstellen von Brandschutzskizzen zur Visualisierung der baulichen
    Maßnahmen und des anlagentechnischen Konzeptes*

  • Stichpunkthaftes Zusammenstellen der Vorplanungsergebnisse*

  • Qualitative Analyse der vorgesehenen Nutzung hinsichtlich besonderer Brand- und Explosionsgefahren; Feststellen des Erfordernisses eines Explosionsschutz-Dokumentes**

  • Ermitteln des erforderlichen Löschwasser-Rückhaltevolumens auf
    Basis von übergebenen Listen/Sicherheitsdatenblättern zu
    entsprechenden Wassergefährdungsklassen
    **

  • Feststellen des Bedarfs und Zielstellung eines Entrauchungskonzeptes für spezielle Fragestellungen**

  • Feststellen des Bedarfs und Zielstellung eines Evakuierungskonzeptes für spezielle Fragestellungen**

  • Beraten zum objektspezifischen Bedarf des BIM im Brandschutz

  • Ermitteln von Brandlasten vor Ort**

  • Auswerten von übergebenen Listen/Sicherheitsdatenblättern zu
    brennbaren Flüssigkeiten oder Gefahrstoffen
    **

  • Teilnehmen an Besprechungen, an denen der Brandschutz nicht gebündelt behandelt wird**

 

3. Entwurfsplanung:

  • Erarbeiten des Brandschutzkonzeptes ggf. unter Berücksichtigung der Wechselwirkung zwischen den baulichen und anlagentechnischen Maßnahmen* 

  • Konkretisieren der objektspezifischen Brandschutzanforderungen*

  • Mitwirken bei Abstimmungen mit Behörden, Prüfingenieuren und
    Prüfsachverständigen, Brandschutzdienststellen und/oder
    Feuerwehr* 

  • Zusammenstellen wesentlicher Inhalte als Entwurf des textlichen
    Erläuterungsberichtes zum Stand der Entwurfsplanung*

  • Beraten bei der Festlegung von maßgebenden Brandszenarien für die Brandsimulation**

  • Beraten bei der Festlegung von maßgebenden Szenarien für
    Evakuierungskonzepte**

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4. Genehmigungsplanung:

  • Erarbeiten des Erläuterungsberichtes gemäß den jeweils geltenden bauaufsichtlichen Verfahrensvorschriften mit Darstellung 

    • der Rechtsgrundlagen, die der Planung zugrunde liegen,

    • des Brandschutzkonzeptes mit den baulichen, anlagentechnischen und organisatorischen
      Maßnahmen,

    • der Erfordernisse zur Wahrung der Belange des abwehrenden
      Brandschutzes*

  • Erstellen von Brandschutzplänen als Visualisierung der baulichen
    Brandschutzmaßnahmen und des anlagentechnischen Konzeptes*

  • Begründen von Abweichungen, die den Brandschutz betreffen*

  • Zusammenstellen der vorgenannten Unterlagen*

  • Überprüfen von Bauvorlagen der Objektplanung auf die zutreffende Umsetzung der Brandschutzplanung und auf Übereinstimmung mit dem Erläuterungsbericht**

  • Überprüfen der Bauvorlagen zur Lüftungsplanung auf die zutreffende Umsetzung der Brandschutzplanung und auf Übereinstimmung mit dem Erläuterungsbericht** 

  • Fortschreiben des prinzipiell genehmigungsfähigen
    Brandschutzkonzeptes um die Ergebnisse der Vorprüfung der
    Bauaufsichtsbehörden oder Forderungen des Prüfsachverständigen/Prüfingenieurs**

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5. Ausführungsplanung:​

  • Prüfen der Baugenehmigung auf einen ggf. gebotenen Widerspruch bezogen auf den Brandschutznachweis*

  • Beraten bei Anfragen der Objekt- und Fachplaner hinsichtlich der integrierten brandschutztechnischen Fachleistung auf Basis des genehmigten Brandschutznachweises einschließlich der Auflagen aus der Genehmigung*

  • Erstellen einer Brandfallsteuertabelle*

  • Mitwirken an der Koordination der Fachplanung* an brandschutzrelevanten Schnittstellen*

  • Mitwirken beim Feststellen der Eignung vorgelegter Übereinstimmungserklärungen von geregelten Bauprodukten und
    Bauarten für die Einbausituation*

  • Prüfen, inwieweit zusätzliche genehmigungs- pflichtige Sachverhalte entstanden sind*

  • Zusammenstellen der Ergebnisse*

  • Einmaliges Prüfen von Ausführungsplänen und Montageplänen der Objekt- und Fachplaner hinsichtlich des baulichen
    Brandschutzes**

  • Mitwirken beim Feststellen der Eignung vorgelegter Verwendbarkeits- und Anwendbarkeitsnachweise von
    ungeregelten Bauprodukten und Bauarten für die Einbausituation**

  • Mitwirken bei dem Erstellen einer gewerkeübergreifenden
    Brandschutzmatrix**

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6. Vorbereitung der Vergabe:

  • Beraten der Objekt- und Fachplaner bei der Erstellung der brandschutztechnischen Teile der Leistungsverzeichnisse**

  • Prüfen von definierten brandschutztechnischen Teilleistungen im Leistungsverzeichnis**

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7. Mitwirkung bei der Vergabe:

  • Beraten der Objekt- und Fachplaner bei der Auswertung der brandschutztechnischen Teile der Leistungsverzeichnisse**

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8. Objektüberwachung (Bauüberwachung):

  • Prüfen der Ausführung des Objektes auf prinzipielle Übereinstimmung mit dem genehmigten Brandschutznachweis einschließlich der Auflagen aus der Genehmigung an bis zu drei Begehungseinheiten*

  • Einmalige Plausibilitätskontrolle der vorgelegten Nachweise für geregelte Bauprodukte und Bauarten sowie Erklärungen zum baulichen Brandschutz*

  • Prüfen der Sachverständigenbescheinigungen oder Sachkundigenbestätigungen hinsichtlich der Feststellung der
    Wirksamkeit und Betriebssicherheit für sicherheitstechnische Anlagen und Einrichtungen*

  • Mitwirkung bei der Vorbereitung von behördlichen Prüfungen/ Begehungen und Teilnahme daran*

  • Erstellung eines Statusberichts einschließlich Bewertung der Möglichkeiten für die Inbetriebnahme*

  • Fachbauleitung Brandschutz als systematisch-stichprobenartige Kontrolle und ggf. zerstörende Kontrolle von baulichen Brandschutzmaßnahmen**

  • Kontrolle der vorgelegten Nachweise für ungeregelte Bauprodukte und Bauarten sowie Erklärungen zum
    baulichen Brandschutz**

  • Mitwirken bei der fachtechnischen Abnahme von Sonderbauteilen, Anlagen und Einrichtungen zur Feststellung von Mängeln**

  • Mitwirken bei der Prüfung der Brandfallsteuertabelle oder
    gewerkeübergreifenden Brandfallmatrix**

  • Prüfen von Feuerwehrplänen**

  • Prüfen von Flucht- und Rettungsplänen**

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GRUNDLEISTUNGEN* UND BESONDERE LEISTUNGEN** 

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